Von Michael Nikbakhsh. Jetzt ist es also passiert. Ein Satiriker wird wegen übler Nachrede strafrechtlich verurteilt. Nicht rechtskräftig zwar, aber doch. So geschehen bei Florian Scheuba. Er hatte 2021 eine satirische Kolumne im "STANDARD" veröffentlicht, in welcher der Chef des Bundeskriminalamts Andreas Holzer nicht gut wegkam. Holzer zog daraufhin vor das Wiener Straflandesgericht. Das erste Verfahren endete 2022 mit einem Freispruch für Florian Scheuba, den das Oberlandesgericht Wien wieder kippte. Der Fall ging zurück an die erste Instanz, wo Scheuba nun zu 7000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, die Hälfte bedingt – der "STANDARD" bekam 3000 Euro Entschädigung auferlegt. Wie gesagt, nicht rechtskräftig. Aber was bedeutet das jetzt für die Satire? Überhaupt die freie Meinungsäußerung? Ein Gespräch.