Im Herbst 2015 hatte die Wirtschafts- und Korruptionstaatsanwaltschaft den Entwurf einer Bestechungsanklage gegen René Benko in der Schublade, doch diese Anklage wurde niemals erhoben. Das Verfahren rund um ein mutmaßliches Bestechungsangebot an den Gemeinderat von Lech am Arlberg in Zusammenhang mit Benkos Projekt „Chalet N“ wurde 2016 eingestellt – auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien und mit Billigung des Justizministeriums. Weshalb die WKStA Benko damals anklagen wollte, und wie diese Anklageschrift innerhalb der sogenannten Weisungskette wegbehandelt wurde – das habe ich gemeinsam mit Fabian Schmid vom Standard recherchiert.
Das Dokument ist für österreichische Verhältnisse erstaunlich schlank. Es hat nämlich nur sieben Seiten, und das ist für eine Anklageschrift, die ein Wirtschaftsdelikt behandelt, nicht wirklich viel. Diese Anklageschrift stammt aus dem Herbst 2015, erstellt hat sie die WKStA, und es geht um René Benko und sein Projekt "Chalet N" in Lech am Arlberg.
Der Fall geht zurück auf das Jahr 2011: Benko hatte damals über zwei seiner Laura Privatstiftung gehörende Firmen die Muxel Berggasthof Schlössle GmbH übernommen und an dieser hing der baufällige Gasthof Schlössle im Ortsteil Oberlech.
Benko wollte auf dem Grundstück sein neues Hotelprojekt realisieren, aber es gab rechtliche Unwägbarkeiten, weil die Gemeinde seit 1977 ein Vorkaufsrecht auf die Liegenschaft hatte.
Offenbar war man damals aufseiten von Benko der Meinung, dass dieses Vorkaufsrecht nicht gültig war, die Gemeinde aber meinte, das sei sehr wohl gültig, und es drohte ein langwieriger Zivilrechtsstreit um ebendieses Vorkaufsrecht.
So trafen sich Gemeindevertreter mit René Benko am 6. September 2011 zu einem informellen Gespräch, um über dieses Vorkaufsrecht zu verhandeln.
Was da von Benko angeboten wurde, oder wie es gemeint gewesen sein könnte, darüber gingen die Erinnerungen der Teilnehmer später auseinander.
Laut einem Aktenvermerk, den der Gemeindesekretär von Lech damals erstellt hatte, soll Benko der Gemeinde zunächst 500.000 Euro angeboten haben und zwar in zwei Teilen. 250.000 Euro gleich für den Verzicht auf ein Ausjudizieren des Vorkaufsrechts. Und dann noch einmal 250.000 Euro im Nachhinein. Und zwar, Zitat aus dem Aktenvermerk, "im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung der Genehmigungsverfahren für sein Projekt".
Im Oktober 2011 hat man sich dann verglichen. Benkos Firmengruppe zahlte der Gemeinde Lech für den Verzicht auf einen Rechtsstreit rund um das Vorkaufsrecht auf einen Schlag 500.000 Euro und dazu bekam die Gemeinde ein neues Vorkaufsrecht für die nächsten zwei Jahrzehnte.
Damit war der Weg frei für Chalet N, benannt nach seiner Frau Nathalie. Das sind zwei ziemlich hübsch aussehende Appartement-Häuser aus Holz, edles Holz, die ich mir nur auf Bilder anschauen kann. Dort abzusteigen, sprengt mein Haushaltsbudget. Bei weitem. Eine Woche Chalet N kostet derzeit mehr als 300.000 Euro, dafür kann man dann aber auch gut 20 Leute mitbringen, wenn man so viele kennt. Und es gibt dazu immerhin Vollpension mit Weinbegleitung, WLAN, Wellness, Butler- und Limousinenservice, Skipässe für eine Woche, Bademäntel, Hausschuhe und eine 50-minütige Willkommensmassage.
Beim Chalet N ging es aber nicht immer nur um feel good und Sechs-Sterne-Luxus. Auf dem Projekt lastete eben auch ein Korruptionsverdacht. Und das führt zurück zu besagter Anklageschrift der WKStA vom Herbst 2015.
Die Behörde sah es damals als erwiesen an, dass Benko Vertretern der Gemeinde Lech bei dieser informellen Besprechung am 6. September 2011 ein unlauteres Angebot gemacht hatte. Wie gesagt, einmal 250.000 als sofortige Abschlagszahlung für das Vorkaufsrecht und dann noch einmal 250.000 Euro im Nachhinein.
Und diese zweite Hälfte, das war das für die Staatsanwaltschaft problematische Angebot. Diese zweiten 250.000 Euro sollten nämlich im Abtausch für eine, Zitat Anklageschrift, "zeitlich beschleunigte Abwicklung von Verwaltungsverfahren der Gemeinde, insbesondere die Abänderung des Bebauungsplanes und die Teilabänderung der Flächenwidmung sowie den Abschluss eines Raumplanungsvertrages" zur Verfügung gestellt werden.
Laut Strafgesetzbuch macht man sich auch dann strafbar, wenn man Amtsträgern für die „pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts“ Vorteile verspricht, wobei der Strafrahmen im konkreten Fall bei bis zu zehn Jahren Haft gelegen wäre.
Ins Rollen kamen diese staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen allerdings erst durch Berichte im „Spiegel“ und im STANDARD Ende 2014. Die Ermittlungen liefen zunächst auch gegen den damaligen ÖVP-Bürgermeister von Lech, Ludwig Muxel, sein Verfahren wurde aber bereits 2015 mangels belastbarer Indizien wieder eingestellt.
Anders im Fall Benko: Ihn allein wollte die WKStA schließlich wegen der versuchten Korrumpierung von Gemeindevertretern anklagen. Die Behörde stützte sich dabei auf den bereits genannten Aktenvermerk des Gemeindesekretärs, der bei dem Meeting mit Benko 2011 anwesend war, aber auch auf Zeugenaussagen mehrerer Gemeindevertreter sowie auf das Protokoll einer Gemeinderatssitzung, in der Benkos Vorhaben ebenfalls zur Sprache gekommen war.
Wie gesagt, laut dem Aktenvermerk des Gemeindesekretärs hatte Benko der Gemeinde Lech zunächst insgesamt 500.000 Euro angeboten, wobei eben nur die eine Hälfte für das Vorkaufsrecht gedacht gewesen wäre. Die zweite Hälfte sollte „im Rahmen einer zeitlich vernünftigen Abwicklung der Genehmigungsverfahren für sein Projekt im Nachhinein“ zur Verfügung gestellt werden – „für Projekte der Gemeinde“, wie da auch heißt.
Für René Benko galt damals die Unschuldsvermutung und daran hat sich nichts geändert.
Er selbst hat die Vorwürfe auch immer bestritten. Er habe den Gemeindevertretern niemals ein solches Angebot unterbreitet oder versucht die Gemeinde zu beeinflussen. Es sei auch immer nur um die 500.000 Euro für den Verzicht auf das Ausjudizieren des Vorkaufsrechts gegangen. Er, Benko, habe lediglich ein „längeres Zahlungsziel durch Splittung der Fälligkeit des Vergleichsbetrages“ angestrebt, was von der Gemeinde aber abgelehnt worden sei.
An sich war die Anklage – soweit es die WKStA betraf – fertig.
René Benko sollte vor einem Schöffengericht des Landesgericht Feldkirch angeklagt werden, sieben Zeugen sollten geladen werden.
Und dann trat der Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer in Erscheinung. Er war damals Benkos Verteidiger.
Böhmdorfer war für die FPÖ zwischen 2000 und 2004 Justizminister der Republik Österreich und er gilt als gut vernetzt.
Am 10. September 2015 hatte Böhmdorfer in Sachen Benko einen ersten Termin und zwar eine Etage oberhalb der WKStA, nämlich bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Das ist wie der Name schon sagt, die Oberbehörde der Staatsanwaltschaften wobei Wien für den Osten Österreichs zuständig ist, Oberstaatsanwaltschaften haben über Staatsanwaltschaften die sogenannte Fachaufsicht, heißt sie können Weisungen erteilen.
Geleitet wurde die Oberstaatsanwaltschaft Wien damals von Eva Marek, die den Job 2014 auf Wunsch von Wolfgang Brandstetter erhalten hatte – zumindest legen Chats nahe, die später öffentlich wurden.
Heute ist Marek Vizepräsidentin des OGH – dass sie es werden konnte, hat abermals auch mit Wolfgang Brandstetter zu tun.
Ja, bei seinem Besuch im September 2015 übergab Böhmdorfer der OStA-Leiterin vierseitigen Brief, den Marek mit einem gelben Post-it intern ablegte. "Von RA Dr. Böhmdorfer am 10. September 2015 mir persönlich persönlich übergeben", notierte Marek auf dem Post it.
In dem Brief beschwerte sich Böhmdorfer darüber, dass das Verfahren gegen Benko "trotz geklärter Sach- und Rechtslage - in Folge unrichtiger rechtlicher Beurteilung zu Unrecht noch nicht eingestellt wurde … Alleine die Ermittlungen gefährden zahlreiche Projekte und damit Arbeitsplätze in Österreich und zwar auch dann, wenn René Benko im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung seine Unschuld beweisen muss und ein Freispruch erfolgt".
Vor allem aber ersuchte Böhmdorfer die OStA-Chefin in seinem Brief, die Ermittlungsergebnisse der WKStA „im Rahmen der gesetzlichen Fachaufsicht jedenfalls vor einer Anklageerhebung“ zu prüfen.
Es ist nicht unüblich, dass Anwälte mit Oberstaatsanwaltschaften kommunizieren, aber in diesem Fall geriet einiges auffallend schnell in Bewegung.
Nur vier Tage nach Böhmdorfers Besuch forderte Marek die untergeordnete WKStA schriftlich auf, über den Stand des Verfahrens gegen René Benko zu berichten. Die WKStA schickte zunächst einen Zwischenbericht nach oben, ehe Behördenleiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda – sie war auch schon in der Dunkelkammer zu Gast – am 29. Oktober 2015 den ersten Entwurf der Anklageschrift gegen Benko übermitteln ließ.
Kleiner Exkurs: Vrabl-Sanda hatte sich ursprünglich auch für die Leitung der Oberstaatsanwaltschaft Wien beworben – und sie musste jetzt auch in dieser Causa an Eva Marek berichten, die da den Vorzug bekommen hatte.
Aber darum soll es hier gar nicht gehen.
Wenige Monate nachdem die WKStA ihre Anklage nach oben geschickt hatte, trat abermals Dieter Böhmdorfer in Erscheinung. Im Februar 2016 schickte er der Oberstaatsanwaltschaft zunächst einen Schriftsatz, in dem etwa die Aussagen der zentralen Zeugen der WKStA in Zweifel gezogen wurden. Kurz darauf schaute er ein zweites Mal persönlich bei Eva Marek vorbei, dieses Mal überreichte Böhmdorfer ein privates Rechtsgutachten, das die Verdachtslage gegen Benko zusätzlich entkräften sollte.
Wieder legte Eva Marek den Schriftsatz mit einem gelben Post-it ab. Das wissen wir deshalb, weil wir Zugang zu einer justizinternen Dokumentation bekommen haben, wo das alles enthalten ist.
Das könnte übrigens auch für die Untersuchungskommission des Justizministeriums interessant sein. Diese Kommission soll ja angeblichen unsachlichen Interventionen rund um Ermittlungsverfahren nachgehen, von denen Christian Pilnacek im Sommer vergangenen Jahres wenige Wochen vor seinem Tod erzählt hatte und dabei heimlich aufgezeichnet wurde.
Über das Pilnacek-Tape habe ich in Ausgabe Nummer 43 berichtet.
Interessanterweise wird in dieser Dokumentation zum Fall Benko an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass Dieter Böhmdorfer trotz seiner zahlreichen Stellungnahmen, Beweisanträge und Urkundenvorlagen keinen formellen Antrag auf Verfahrenseinstellung gestellt hatte.
Letztlich musste er das auch nicht. Das erledigte die Oberstaatsanwaltschaft Wien.
Nach Böhmdorfers zweitem Besuch bei Marek vergingen noch einmal drei Monate – und dann war die Anklage gegen René Benko erledigt.
Am 12. Mai 2016 informierte Eva Marek das Justizministerium über eine beabsichtigte Einstellungsweisung in der Causa Benko/Lech. Auch dieser Bericht liegt Fabian Schmid und mir vor.
Auf 13 Seiten, also fast doppelt so lang wie die eigentliche Anklageschrift, führte die OStA aus, dass sie die Anklage gegen Benko nicht genehmigen wolle, weil der Nachweis des „Versprechens eines Vorteils für die Vornahme eines pflichtwidrigen Amtsgeschäfts“ nicht zu erbringen sei.
In dem Schriftsatz bemängelt die OStA die Arbeit der WKStA an mehreren Stellen – und stellt auch deren Schlussfolgerungen infrage. So habe die WKStA die Zeugenaussagen unvollständig und einseitig wiedergegeben, obendrein seien diese Aussagen auch noch widersprüchlich gewesen. Und überhaupt gäben die Zeugenaussagen “keinen Aufschluss darüber, in welchen konkreten Verfahren die Gemeinde Lech beeinflusst werden sollte“.
Und auch der Aktenvermerk des Gemeindesekretär war nach Auffassung der OStA nicht allzu viel wert. Im Gegensatz zur WKStA sah die Oberstaatsanwaltschaft darin keinen Beleg, dass Benko 250.000 Euro für eine Beschleunigung der Gemeindeverfahren versprochen hatte: "Tatsächlich ist im Aktenvermerk zu keiner Zeit von einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren die Rede, sondern lediglich von einer zeitlich vernünftigen Abwicklung sowie einer Genehmigung des Projekts ohne große Unwägbarkeiten, woraus keineswegs auf eine angestrebte Bevorzugung geschlossen werden kann."
Der Bericht der OStA ging an das Justizministerium und da an die Sektion Römisch IV / 5 und diese wurde damals noch vom mittlerweile verstorbenen Sektionschef Christian Pilnacek geleitet. Von ihm wissen wir, dass er nun wirklich kein Fan der WKStA war.
Der Rest war Formsache. Am 10. August 2016 genehmigte zunächst das Ministerium die Verfahrenseinstellung, eineinhalb Monate später passierte das Vorhaben der Oberstaatsanwaltschaft dann auch den Weisungsrat. Am 10. Oktober 2016, ziemlich genau ein Jahr, nachdem Dieter Böhmdorfer seinen ersten Termin bei Eva Marek in Sachen Benko hatte, schickte die Oberstaatsanwaltschaft ihre Einstellungsweisung nach unten, also an die WKStA.
Dass es ein Ermittlungsverfahren gegen René Benko in der Causa Chalet N gab, das war öffentlich bekannt, dass es 2016 eingestellt wurde, jahrelang nicht. Das wurde erst drei Jahre später bekannt, durch einen Bericht meines sehr geschätzten Kollegen Ashwien Sankholkar für die Plattform Dossier.
Unter dem Titel „Benkos offene Hotelrechnung“ hatte Ashwien im August 2019 erstmals von der abgedrehten Benko-Anklage berichtet, wenngleich ihm damals noch die justizinternen Dokumente fehlten, die wir jetzt haben. Der Dossier-Bericht sorgte im Justizministerium für Hektik. In einer ersten Reaktion schrieb Christrian Pilnacek damals ein E-Mail an seinen Vertrauten Johann Fuchs. Pilnacek bat, die damalige Einstellungsbegründung in der Causa Benko/Lech zu veröffentlichen, was dann auch geschah.
In seinem Mail an Fuchs schrieb Pilnacek auch: "Damit würde auch die Ungenauigkeit und Einseitigkeit in der Beweiswürdigung der WKStA offen gelegt. Für den Inhalt der Weisung muss man sich nicht genieren, er zeigt die Genauigkeit bei Wahrnehmung der Fachaufsicht."
Wenn man das jetzt zusammenrechnet, also das Engagement der Oberstaatsanwaltschaft in dieser Sache, kurz nach dem ersten Besuch des Benko-Anwalts, dann die schnelle Einstellungsweisung, mit der der WKStA jede Möglichkeit genommen wurde, vermeintliche Schwächen in der Anklage zu beheben, dann die Freude des Sektionschefs Pilnacek, der WKStA in dieser Sache beim Scheitern zuzuschauen.
All das wirft schon die Frage auf, ob in diesem Fall nur nach sachlichen Kriterien entschieden wurde.
Eine andere Frage ist zum Beispiel, ob Benkos Anwälte damals von dem Anklagevorhaben der WKStA wussten, das ist nämlich eigentlich nicht vorgesehen. Anklageentwürfe sind vertraulich.
Dieter Böhmdorfer wollte sich auf Anfrage von uns nicht äußern. Er verweist auf das Anwaltsgeheimnis
Die Frage wurde übrigens auch Eva Marek gestellt und zwar im ÖVP-Korruptionsausschuss 2022.
Sie sagte damals, dass Sie das nicht wisse. Eine weitere Frage wäre, ob Eva Marek sich in ihrer Entscheidungsfindung damals beeinflusst fühlte?
Sie hat uns geantwortet und auf ihre Aussage vor dem ÖVP-Korruptionsausschuss 2022 verwiesen, wo sie ihre Arbeit an dem Akt verteidigt hatte.
Auch bei René Benko hatten wir angefragt, ob er seine damalige Verantwortung in die Causa ergänzen wollte, das wollte er anscheinend nicht.
Das Mail blieb unbeantwortet.