Die Dunkelkammer – Der Investigativ-Podcast

#29 Die WKStA, Sebastian Kurz und ein Prozess: Der Strafantrag zum Download

Episode Summary

Ab dem 18. Oktober muss Sebastian Kurz sich (mit zwei weiteren Angeklagten) vor Gericht wegen falscher Beweisaussage verantworten. Hat er im Ibiza-Ausschuss die Unwahrheit gesagt? Kurz bestreitet das und fühlt sich politisch verfolgt. Aber was steht im Strafantrag der WKStA nun eigentlich drin? Ich stelle das 108-seitige Dokument hier zum Download bereit.

Episode Notes

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Über Folge #29

Am 18. Oktober startet der Prozess gegen Sebastian Kurz, die frühere stellvertretende ÖVP-Bundesparteiobfrau und Casinos Austria Managerin Bettina Glatz-Kremsner und Bernhard Bonelli, den früheren Kabinettschef von Sebastian Kurz. Und es geht in allen drei Fällen um falsche Beweisaussage. 

Die Verteidigungslinie von Sebastian Kurz ist grundsätzlich bekannt: 

Die Anklagevorwürfe sind konstruiert, er hat im Untersuchungsausschuss niemals vorsätzlich die Unwahrheit gesagt und er fühlt sich von der WKStA politisch verfolgt. 

Vor wenigen Tagen gab Sebastian Kurz der Kronen Zeitung ein Interview, wo er unter anderem auch sagte: 

Ich habe mir strafrechtlich nie etwas zuschulden kommen lassen. Auch wenn vonseiten der Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft hartnäckig versucht wird, einen anderen Eindruck zu erwecken.

Ist das wirklich so? Was steht überhaupt drin in dieser Anklageschrift, die richtigerweise Strafantrag heißt?

Ist dieser eine Gefahr für Kurz? Oder doch nur heiße Luft?

Die Antwort darauf wird zunächst Richter Michael Radasztics geben müssen. 

Um zu verdeutlichen, worum es in diesem Verfahren  geht, stelle ich  den Strafantrag als PDF zum Download bereit.

Wie immer in solchen Fällen habe ich personenbezogene Angaben geschwärzt. 

Soweit es  Sebastian Kurz betrifft, geht es um die Frage, ob er als Auskunftsperson im Ibiza-Untersuchungsausschuss unter Wahrheitspflicht an mehreren Stellen die Unwahrheit gesagt hat. Die WKStA meint ja, er sagt nein.

Im Ibiza-Ausschuss ging es 2020 unter anderem darum, ob Sebastian Kurz um das Jahr 2018 herum unmittelbaren Einfluss auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der neuen Staatsholding ÖBAG genommen hat. 

Kurz hat das damals verneint und auf den zuständigen Finanzminister Hartwig Löger verwiesen, der dafür politisch verantwortlich war. 

Die Staatsanwaltschaft wird versuchen, das zu widerlegen. 

Und zwar mit Chatnachrichten und Aussagen von Thomas Schmid, den Sebastian Kurz ja umgekehrt bezichtigt, die Unwahrheit zu sagen, wenn es ihm gerade passt. 

Im Strafantrag ist mir  ein Punkt aufgefallen, der mich an eine Recherche aus dem Jahr 2022 erinnert hat. Und die hatte mit Siegfried Wolf zu tun. 

Ich hatte damals mit Stefan Melichar für profil Chats zwischen Siegfried Wolf und Sebastian Kurz aus den Jahren 2018 bis 2020 analysiert. Da ging es um mehrere Interventionen von Wolf. 

Er bat Kurz damals um Unterstützung wegen der damaligen US-Sanktionen gegen die Unternehmensgruppe von Oleg Deripaska, das ist Wolfs langjähriger russischer Geschäftspartner, ein Kreml-treuer Oligarch.

Den Link zu profil-Story findet ihr hier

Unabhängig davon war Wolf auch ein erklärter Wunschkandidat von Sebastian Kurz für den ersten Aufsichtsratsvorsitz der neuen Staatsholding gewesen, tatsächlich kam Siegfried Wolf kam aber nicht zum Zug. 

Und genau das hat Sebastian Kurz dann auch als Argument verwendet, um zu zeigen, dass er eben keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nehmen konnte. 

Kurz wollte Wolf, Finanzminister Löger wollte ihn aber nicht und deshalb ist Wolf auch nie Aufsichtsrat geworden. Beweis quasi erbracht: Kurz konnte keinen Einfluss geltend machen, folglich hat er im Ausschuss auch nicht Unwahrheit gesagt. 

An diesem Punkt kommt nun ein ganz anderes Verfahren ins Spiel. 

Die Causa Eurofighter nämlich, in der Wolf ja ebenfalls eine Rolle spielt. Wolfs Handy war in Zusammenhang mit den Eurofighter-Ermittlungen schon einiger Zeit sichergestellt worden und beim Auslesen stieß die Staatsanwaltschaft auf Chats mit Sebastian Kurz, die jetzt wiederum im Falschaussage-Verfahren eine Rolle spielen werden. 

Für die WKStA scheint nämlich gesichert, dass Siegfried Wolf nicht deshalb nicht ÖBAG-Aufsichtsrat wurde, weil der zuständige Finanzminister Hartwig Löger ihn dort nicht wollte. Sondern weil die US-Sanktionen gegen Deripaskas Gruppe ein nicht lösbares Problem darstellten, wie es die WKStA ausdrückt. 

In dem Strafantrag steht dazu:

Die Auswertung der Nachrichten zwischen KURZ und WOLF zeigt , dass die beiden über längere Zeit in intensivem Austausch zur ÖBIB/ÖBAG waren,  dass KURZ selbst initiativ wurde, dass es ein Versprechen von KURZ an WOLF gab, und dass WOLF erst aufgrund des trotz intensiver Bemühungen nicht lösbaren Problems der US-Sanktionen nicht als Aufsichtsratsvorsitzender bestellt wurde, sondern ein Überbrückungskandidat gesucht werden musste, der den Platz für WOLF übernimmt und auf Aufforderung freimachen würde.

Jetzt könntet ihr euch fragen, warum US-Sanktionen da eine Rolle spielten und was das mit der Staatsholding ÖBAG und der Personalie Wolf zu tun haben soll. 

An der Staatsholding hängen ja Beteiligungen an einigen große Firmen, wie OMV, A1 Telekom, Verbund, Post, die sind alle an der Börse und da will man natürlich auch amerikanische Investorinnen und Investoren ansprechen. Wenn ja jetzt im Umfeld eines Aufsichtsrats der Staatsholding US-Sanktionen bestehen, dann ist das dem Investoreninteresse eher nicht zuträglich. 

Die Angst vor US-Sanktionen war übrigens auch der Grund, warum Siegfried Wolf 2018 zunächst nicht in den Aufsichtsrat in der deutschen Porsche Holding einziehen konnte, auch dort hatte man erst einmal Bedenken. Und auch das war in den Chats zwischen Kurz und Wolf ein Thema. 

2019 wurde Wolf dann zumindest Aufsichtsrat von Porsche, nicht aber der ÖBAG.

Das lässt sich alles im Strafantrag nachlesen, und bevor euch jetzt die 108 Seiten abschrecken: Die Vorwürfe gegen Kurz sind ab Seite 25 auf sieben Seiten zusammengefasst, das ist schneller gelesen als die heutige Episode gedauert hat.