Von Michael Nikbakhsh. In Ausgabe #105 geht es um die Meinungsfreiheit und da ganz konkret um die Meinungsfreiheit von Strafhäftlingen. Diese ist insofern eingeschränkt, als das Justizministerium darüber entscheidet, ob und vor allem was Insassinnen und Insassen von Justizanstalten öffentlich sagen dürfen - und was nicht. Wenn verurteilte Straftäter zum Beispiel Interviews geben wollen, dann geht das nur mit Zustimmung des Ministeriums. Ich habe das in der Vergangenheit nicht oft gemacht, aber wenn, dann war es kein großes Problem, die erforderlichen Genehmigungen zu bekommen. Nun ist es aber zweimal innerhalb eines Jahres passiert, dass das Justizressort zwei Häftlingen unabhängig voneinander Interviews mit mir verboten hat. Wie es dazu kam und was das Ministerium dazu sagt, das hört ihr hier.